Rechtsprechung
VGH Bayern, 02.05.2019 - 1 N 16.2071 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BauGB § 1 Abs. 3, Abs. 7; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; BauNVO § 22 Abs. 4 S. 2; BayBO Art. 6 Abs. 1 S. 3
Erfolgloser Normenkontrollantrag - Bauleitplan enthält keine Mängel - Wolters Kluwer
Bebauungsplan; Erforderlichkeit der Bauleitplanung; Keine Abwägungsmängel; Normenkontrollantrag; Abwägungsmängel; städtebauliche Gründe; Unwi...
- rewis.io
Erfolgloser Normenkontrollantrag - Bauleitplan enthält keine Mängel
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bebauungsplan; Erforderlichkeit der Bauleitplanung; Keine Abwägungsmängel; Normenkontrollantrag; Abwägungsmängel; städtebauliche Gründe; Unwirksamkeit
- rechtsportal.de
Nachweis einer unzulässigen Gefälligkeitsplanung in einem Bebaauungsplan; Zulässigkeit der Ännderung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren; Vorliegen der städtebaulichen Erforderlichkeit eines Bebauungsplans
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann kann ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren geändert werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann kann ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren geändert werden? (IBR 2019, 1155)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 30.03.2017 - 1 NE 17.502
- VGH Bayern, 02.05.2019 - 1 N 16.2071
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14
Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 1 N 16.2071
Für die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung ist demgegenüber das Abwägungsgebot maßgeblich, das gemäß § 1 Abs. 7 BauGB darauf gerichtet ist, die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen und unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen zu vermeiden (…ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. B.v. 25.7.2017 - 4 BN 2.17 - juris Rn. 3; U.v. 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16; U.v. 5.5.2015 - 4 CN 4.14 - NVwZ 2015, 1537).Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.2015 - 4 CN 4.14 - NVwZ 2015, 1537; B.v. 15.5.2013 - 4 BN 1.13 - ZfBR 2013, 573; U.v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301).
- BVerwG, 16.08.1993 - 4 NB 29.93
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtvorlage der Rechtssache im …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 1 N 16.2071
Auch die Aufstellung oder Änderung eines auf ein einzelnes Grundstück beschränkten Bebauungsplans kann für die städtebauliche Entwicklung sinnvoll sein (vgl. BVerwG, B.v. 16.8.1993 - 4 NB 29.93 - ZfBR 1994, 101). - VGH Bayern, 16.10.2017 - 1 ZB 17.1068
Bebauungsplanänderung in Folge einer Erbauseinandersetzung - kein …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 1 N 16.2071
Die Klage der Antragstellerin gegen die Baugenehmigung blieb erfolglos (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 16.10.2017 - 1 ZB 17.1068 - juris).
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 1 N 16.2071
Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.2015 - 4 CN 4.14 - NVwZ 2015, 1537; B.v. 15.5.2013 - 4 BN 1.13 - ZfBR 2013, 573; U.v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301). - BVerwG, 04.08.2009 - 4 CN 4.08
Grundzüge der Planung; vereinfachtes Verfahren; Planänderung; Wechsel des …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 1 N 16.2071
Die Abweichung vom bisherigen Planinhalt muss - soll sie mit den Grundzügen der Planung vereinbar sein - durch das planerische Wollen gedeckt sein; es muss - mit anderen Worten - angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Abweichung gekannt hätte (vgl. BVerwG, U.v. 4.8.2009 - 4 CN 4.08 - BVerwGE 134, 264; U.v. 29.1.2009 - 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98). - BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07
Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 1 N 16.2071
Die Abweichung vom bisherigen Planinhalt muss - soll sie mit den Grundzügen der Planung vereinbar sein - durch das planerische Wollen gedeckt sein; es muss - mit anderen Worten - angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Abweichung gekannt hätte (vgl. BVerwG, U.v. 4.8.2009 - 4 CN 4.08 - BVerwGE 134, 264; U.v. 29.1.2009 - 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98). - BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 1 N 16.2071
Die Reduzierung der zulässigen Grundfläche von 190 m² auf 163 m² und der festgesetzten Wohneinheiten von drei auf zwei Wohneinheiten ist verhältnismäßig (vgl. BVerfG, B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727), sie berücksichtigt die Bestandsbebauung der Antragstellerin und eine von ihr eingereichte Vorbescheidsvariante. - BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14
Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 1 N 16.2071
Für die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung ist demgegenüber das Abwägungsgebot maßgeblich, das gemäß § 1 Abs. 7 BauGB darauf gerichtet ist, die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen und unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen zu vermeiden (…ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. B.v. 25.7.2017 - 4 BN 2.17 - juris Rn. 3; U.v. 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16; U.v. 5.5.2015 - 4 CN 4.14 - NVwZ 2015, 1537). - BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99
Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 1 N 16.2071
Einen Planungsgrundsatz, dass das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks bei einer Überplanung weiterhin zugelassen werden muss, gibt es nicht (vgl. BVerwG, U.v. 31.8.2000 - 4 CN 6.99 - BVerwGE 112, 41). - BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13
Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 1 N 16.2071
Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.2015 - 4 CN 4.14 - NVwZ 2015, 1537; B.v. 15.5.2013 - 4 BN 1.13 - ZfBR 2013, 573; U.v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301). - BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09
Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer …
- BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00
Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für …
- BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17
Begriff der Erforderlichkeit in § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB; Umfang der mit der …
- BVerwG, 12.06.2018 - 4 B 71.17
Überplanung von Wohnbebauung in einer Gemengelage i.R.d. Ermittlungsgrundsatzes; …
- BVerwG, 16.01.1996 - 4 NB 1.96
Bauplanungsrecht: Planungsermessen der Gemeinden, Überplanung vorhandener …
- BVerwG, 20.09.2005 - 4 BN 46.05
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren
- VerfGH Bayern, 13.07.2009 - 3-VII-09
Überprüfung eines Bebauungsplans
- BVerwG, 18.05.2016 - 4 BN 7.16
Abwägungsinteressen bei teilweiser Aufhebung eines Bebauungsplans
- VGH Bayern, 30.03.2017 - 1 NE 17.502
Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan und …
- VGH Bayern, 16.10.2017 - 1 ZB 17.1068
Bebauungsplanänderung in Folge einer Erbauseinandersetzung - kein …
Gegen die Bebauungsplanänderung hat die Klägerin Normenkontrollklage (1 N 16.2071) erhoben, den gestellten Eilantrag hat der Senat mit Beschluss vom 30. März 2017 abgelehnt (1 NE 17.502).